Hinweise zur Entsorgung von Altöl, Kühl- und Bremsflüssigkeiten
Belehrung nach der § 8 Abs. 1 AltölV
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl sowie Ölfiltern, sind wir als Händler gemäß der AltölV verpflichtet, über diese Reglungen und Pflichten zu informieren: Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Altöl bzw. Ölfiltern und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle um Gefahrgut handelt, welches umweltgerecht entsorgt werden muss. Altöl können Sie in der gleichen Menge bei uns zurückgeben, die über uns bezogen wurde.
Der Rückgabeort ist in unserem Impressum angegeben.
Sie können die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie uns das gebrauchte Öl - bei Übernahme der Versandkosten - auch zusenden. Wollen Sie uns das Altöl zusenden, beachten Sie bitte, dass
für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Grundsätzlich ist die Entsorgung von Altöl auch an Tankstellen oder Wertstoffannahmestellen (zum Beispiel Recyclinghof) möglich, teilweise gegen eine Gebühr. Die vor Ort zuständige Gemeindeauskunft gibt Auskunft über die Möglichkeiten
der Altöl Entsorgung. Sollten Sie noch Fragen zur Altöl Entsorgung haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern dazu.
Für gewerbliche Endverbraucher abschließend noch der Hinweis, dass wir uns zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
Die Hinweise sind ebenfalls auf die Entsorgung von Kühl- und Bremsflüssigkeiten anzuwenden. Hier gelten keine abweichenden Vorgaben.