Attraktive Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Ihres Fahrzeugs

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Als privater oder gewerblicher Eigentümer von E-Fahrzeugen können Sie Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Ihres Fahrzeugs erhalten. Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote), die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen dazu verpflichtet, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken.

Weil es praktisch nicht möglich ist, dass Sie direkt an die Mineralölkonzerne herantreten, erlaubt der Gesetzgeber, dass Sie die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote an einen Dienstleister übertragen. Hierfür bedarf es einer Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins und der Zustimmung durch Sie.

Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu diesen Erlösen auf einfache Weise: Nutzen Sie die folgende Klickstrecke, um in nur 2 Minuten sich für die THG-Quote zu registrieren und um unsere Boni zu erhalten.

Und so geht’s: Einfach eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins und der Zustimmung durch Sie einsenden. Entweder als gewerbliches Unternehmen (erstes Formular) oder als privater Eigentümer (zweites Formular) eines KfZ.

Jetzt anmelden und Prämie sichern: THG-Quote für gewerbliche Unternehmen

Jetzt anmelden und Prämie sichern: THG-Quote für private KfZ-Eigentümer

FAQ

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem Sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.


Wie kann ich die THG-Quote nutzen?

Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Ihren Stromlieferanten notwendig. Die Gebr. Honnens GmbH bietet Ihnen verschiedene Boni hierfür an.

 

Was muss ich dafür tun und was sind die Voraussetzungen, die ich erfüllen muss?

Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der Gebr. Honnens GmbH als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per Email.

 

Warum kann ich das nicht selber machen?

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt die Gebr. Honnens GmbH in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

 

Bin ich als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ebenfalls berechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

 

Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).

Öffnungszeiten & Anfahrt

Gebr. Honnens GmbH

Mo. bis Fr. von 8 bis 17 Uhr,
Sa. geschlossen (bis auf Weiteres)


Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 7.30 bis 17 Uhr, samstags geschlossen (bis auf Weiteres).

Wanderuper Straße 16a, 24963 Tarp
Telefon: 04638 21355-0
Telefax: 04638 21355-68
info@honnens.de

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